Schachtverlängerung

Artikelnummer: 1379759


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Produktbeschreibung

Dränung ist das unterirdische Abführen von Wasser meist mittels gelochter, perforierter bzw. geschlitzter Rohre. Von Gebäudedränung spricht man, wenn die für die Dränung notwendigen Mittel gezielt dafür eingesetzt werden, dass Gebäude vor Nässe aus dem umgebenden Erdreich geschützt werden. Erdberührte Bauteile eines Hauses, wie die Bodenplatte oder der Keller, haben sehr oft Kontakt mit Wasser verschiedenster Art– Grundwasser, Sickerwasser, Schichtenwasser etc. Kommt es zu einem Wasseranstau am Haus, kann dies zu Schäden führen. Gebäudedränung (Ringdränung) in Verbindung mit einer fachgerechten Außenabdichtung der Kellerwand schützt die Kellerräume vor entstehender Feuchtigkeit. Das drückende Stauwasser wird gefahrlos abgeleitet und Durchfeuchtungen können nicht entstehen.

Die Gebäudedrainage empfiehlt sich für alle Häuser und Bauwerke, die einen Keller besitzen. Mit einer zuverlässigen Gebäudedrainage wird der Keller dauerhaft vor Feuchtigkeit geschützt und das Haus trocken gehalten. Denn 90% aller Bauschäden im Kellerbereich könnten durch eine fachgerechte Dränung verhindert werden. Erdberührte Wände und Bodenplatten müssen mit einer Dränanlage nach DIN 4095 geschützt werden. Grebäudedrainagesysteme, bestehend aus Stangendränrohr, Schacht und Filtervlies, bildet ein abgerundetes System, das alle Forderungen der DIN 4095 einwandfrei erfüllt. Dies bietet absolute Funktionssicherheit für Planer, Anwender und Bauherren.

Komponenten für die fachgerechte Gebäudedränung:
-fachgerechten Außenabdichtung der Kellerwand
-Stangendränrohr
-Spül-, Kontroll- und Sammelschacht
-Filtervlies
-Ergänzungartikel- /Zubehör

SIROBAU S 400 Kontroll- und Spülschacht aus PE-HD
Ist ein Inspektionsschächte Kontroll- und Spülschacht aus PE-HD, DN 400 in Verbundbauweise, mit Sandfang, mit vormontierten Schachtabgängen, zum Anschluss von Sickerrohren nach DIN 4262-1 Typ R2. Anschluss anderer Rohrarten möglich. Auch ohne Sandfang lieferbar. Farbstellung: schwarz/grün.
Der SIROBAU S 400 mit seinem Dränsystem ist zum Schutz baulicher Anlagen nach DIN 4095 genormt.

Merkmale:
-stabile Schachtkonstruktion
-sehr hohe axiale Steifigkeit
-hohe Schlagzähigkeit bis -40 °C
-normkonformer Schachtinnendurchmesser: di 400 mm
-Modulabgänge mit Einrasttechnik
-keine in den Schacht ein ragendes Rohr

Vorteile:
-leichtes Handling
-geringes Gewicht
-zwei Schachtvarianten (mit/ohne Sandfang)
-hohe Standfestigkeit ohne zusätzliche Füllung
-Schacht und Dränrohr aus PE-HD Verbundrohr (PVC-frei)
-hohe Schlagzähigkeit – bruchsicher bei niedrigen Temperaturen
-nachgewiesene Inspektionsmöglichkeit
-langlebig
-umfangreiches Zubehörprogramm/Kombinationsvielfalt

Produkteigenschaften

Typ S 400 
Durchmesser 400 mm
Nennweite 400 mm
Nutzhöhe 109 cm
Farbe schwarz 
Material PE–HD 
Norm DIN 4262-1 , DIN 8075 
Verwendbarkeit ohne Zulauf 
Verwendung Spül- und Kontrollschacht zum direkter Anschluss für Sickerleitungen im Verkehrswege- und Tiefbau. 
Gewicht (inkl. Verpackung) 17,8 kg

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30 - 100 kg24,9524,9524,9524,9524,9524,9524,9524,9524,95
101 - 300 kg49,9549,9549,9549,9549,9549,9549,9549,9549,95
301 - 500 kg79,9579,9579,9579,9579,9579,9579,9579,9579,95
501 - 1.000 kg99,9599,9599,9599,9599,9599,9599,9599,9599,95
1.001 - 1.500 kg99,9599,95109,95129,95149,95159,95159,95159,95159,95
1.501 - 2.000 kg99,9599,95129,95149,95159,95159,95199,95199,95199,95
2.001 - 2.500 kg99,95109,95149,95159,95179,95199,95199,95249,95299,95
2.501 - 5.000 kg109,95129,95199,95219,95249,95299,95349,95349,95349,95
5.001 - 10.000 kg109,95129,95199,95299,95349,95399,95399,95399,95399,95
> 10.000 kg109,95149,95299,95369,95369,95399,95399,95399,95399,95

Lieferung, Fracht, Verpackung, Paletten.

Die Lieferung an einen Unternehmer erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Verpackung und Paletten werden handelsüblich berechnet. Rücknahme von Paletten durch den liefernden Unternehmens-Betrieb erfolgt nur in mangelfreiem Zustand und unter Abzug angemessener Abwicklungs- und Verschleißkosten. Transportverluste oder -beschädigungen sind vom Kunden beim Transporteur zu reklamieren und vor Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen. Bei vereinbarter direkter Belieferung des Kunden tritt Erfüllung der vertraglichen Lieferverpflichtungen mit Übergabe der Ware und Bestätigung der Übergabe durch Unterschrift des Kunden auf dem Lieferschein ein.

Erfahren Sie mehr über Speditionslieferungen in diesem Video.

Lieferung frei Baustelle.

Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Zufahrtsstraße und die Baustelle mindestens mit einem 40t-Lkw (Gesamtgewicht des Lastzugs) befahrbar ist. Das Abladen ist Sache des Kunden und erfolgt auf seine Gefahr. Bei Zustellung mit Kranfahrzeug werden die üblichen Abladekosten berechnet. Mehrkosten wegen fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle gehen zu Lasten des Kunden.

Lieferung, Liefergebiet und -kosten.

Bestellungen und Lieferungen sind ohne vorherige Abstimmung mit dem Unternehmen grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands (Festland ohne deutsche Ost- und Nordseeinseln) möglich. Die Lieferung erfolgt zum jeweils bestätigten Liefertermin. Versandkosten werden danach berechnet, welche Ware mit welchem Gewicht an welche Adresse versendet wird. Für Lieferungen an Adressen auf den deutschen Inseln fallen höhere Versandkosten an. Gewichts- und entfernungsabhängige Kosten werden beim jeweiligen Artikel zunächst geschützt angegeben und nach Eingabe aller relevanten Daten durch den Kunden (Lieferanschrift, Mengen) lieferungsbezogen berechnet und dem Kunden vor dem Absenden seiner Bestellung über den Warenkorb angezeigt.

Bei Lieferung per Spedition erfolgt eine Avisierung der Zustellung per Telefon oder E-Mail. Die Übergabe der Ware bei einer Lieferung durch eine Spedition erfolgt an der Bordsteinkante.

In Abstimmung mit der Service-Hotline (Tel: 0800 / 4044111 3 (gebührenfrei für Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)) erreichbar Mo-Fr: 8.00-18.00 Uhr und Sa: 8.00-12:00 Uhr, kann auch in andere Länder und an Adressen auf den deutschen Inseln geliefert werden. Beim Versand außerhalb der EU können unter Umständen Zölle zu zahlen sein, die vom Kunden extra zu entrichten und nicht im Kaufpreis enthalten sind.

Retouren, Warenrücksendung und Rückgabe

Sofern keine gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsrechte (z. B. Widerruf im Fernabsatzgeschäft) bestehen, bedürfen Rückgaben der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Nur mangelfreie Lagerware kann bei frachtfreier Rückgabe an den Lieferbetrieb und Rechnungsvorlage abzüglich einer Bearbeitungspauschale von mindestens fünfzehn Prozent ihres Wertes gutgeschrieben werden. Sonderanfertigungen und Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurden (Kommissionsware), sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.

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